Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Bewerbungsfrist 1. September 2023
  • Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes, einschließlich GUS-Staaten (*), Türkei und Israel. * Dazu gehören: Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan sowie Weißrussland. Ebenfalls zugelassen sind Bewerber:innen aus Georgien und der Ukraine.
  • Nachweis eines Studiums des Fachs Klavier
  • Altersbegrenzung: Bewerber:innen, die den Jahrgängen 1993 – 2008 angehören
  • Die Bewerbung erfolgt auf Deutsch oder Englisch.
  • Über die Zulassung entscheidet die künstlerische Leitung.
  • Jede:r Bewerber:in wird bis Mitte September 2023 über die Zulassung zur Vorauswahl informiert. Die Jury entscheidet aufgrund der Videoaufnahmen über die Ergebnisse der Vorauswahl (Preselection). Die Ergebnisse werden bis zum 1. Dezember 2023 kommuniziert. Max. 20 Teilnehmer:innen werden zur 1. Präsenzrunde (Viertelfinale/›Schubert-Runde‹) zugelassen.
  • Es werden nur vollständige Bewerbungen (mit detaillierten Repertoireangaben einschließlich Satz- und Zeitangaben) in das Bewerbungsverfahren aufgenommen. Ebenfalls muss die Anmeldegebühr (80 € ) fristgerecht überwiesen worden sein.
  • Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmer:innen stimmen zu, dass der Wettbewerb von Rundfunk und Fernsehen aufgezeichnet, im Internet übertragen sowie bildlich dokumentiert werden kann. Alle Rechte an den Aufnahmen und deren Verbreitung gelten als an den Landesmusikrat Bremen e. V. abgetreten.
  • Jede:r Bewerber:in erkennt durch die Anmeldung die Teilnahmebedingungen an. Eine Anmeldung ist nur gültig mit vollständigen Angaben.
  • Die Reihenfolge der Auftritte wird ausgelost.
  • Die ausgewählten Teilnehmer:innen müssen sich am 6. Februar 2024 persönlich im Sekretariat des Wettbewerbs anmelden und sollen Bremen für die Dauer ihrer Teilnahme nicht verlassen.
  • Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, je nach Nominierung am konzertanten Begleitprogramm (inklusive Musikvermittlung) teilzunehmen, sollten sie von der Wettbewerbsleitung/der Jury dazu aufgefordert werden.
  • Nach dem Viertelfinale (›Schubert-Runde‹) werden die sechs Teilnehmer:innen mit der höchsten Punktzahl zum Semifinale zugelassen. Nach dem Semifinale werden drei Finalist:innen nominiert.
  • Die Bekanntgabe der Preisträger:innen und die Preisverleihung erfolgen im Rahmen des Finales.